Beratung Auslandsstudium
Ab KW 33 (14.08.2017) findet die Auslandssprechstunde montags von 11 bis 12 Uhr im Raum B-004 statt.
Liebe Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft,
wenn Sie im Rahmen von ERASMUS+, eines anderen Partnerprogramms (z.B. Weltweit-Programm) oder auch als sog. "Free Mover" ein oder zwei Semester im Ausland studieren wollen, stellen sich regelmäßig folgende Fragen:
- Welche auswärtig erbrachten Leistungen können anerkannt werden?
- Welche auswärtigen Leistungen wurden in der Vergangenheit anerkannt?
- In welchem Umfang können auswärtig erbrachte Leistungen anerkannt werden?
- Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren?
- Sollte ein Urlaubssemester beantragt werden?
- Wer sind meine Ansprechpartner?
Die Beantwortung dieser Fragen finden Sie im folgenden Merkblatt:
- Merkblatt zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen(für Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft)
- Fact sheet on the recognition of academic achievements abroad(for English-spreaking students)
Für weitere Schritte verwenden Sie bitte folgende Unterlagen:
- Vorab-Prüfung der Anerkennungsfähigkeit
- Vorlage: E-Mail Korrespondenz (Betreff: Anerkennungsprüfung auswärtiger Studienleistungen)
- Template: e-mail correspondance (subject: Assessment concerning the eligibility of course recognition, for English-speaking students)
- Erstellen des Learning Agreement/Changes Agreement
- Ausfüllhinweise zum Formular "Learning Agreement"
- Instructions on filling out the form Learning Agreement (for english-speaking students)
- Ausfüllhinweise zum Formular "Changes to Learning Agreement"
- Instructions on filling out the form Changes to Learning Agreement (for english-speaking students)
- Ausfüllhinweise zum Formular "Learning Agreement"
- Anerkennungshistorie der vergangen Jahre
- Anerkennungsentscheidungen: jüngste Anerkennungsentscheidungen